
Corona Soforthilfe beantragen für Hamburg. Die Beantragung soll ab dem 30.03.2020 für Hamburg digital möglich sein. Der Antrag erfolgt ausschließlich digital in Form von Formularen zum Download bzw. Upload und digitaler Abgabe.
Folgende Voraussetzungen für eine Antragsstellung bzw. Genehmigung müssen dafür erfüllt sein:
1. Ein Beweis dafür, dass Sie als Unnternehmer, Freiberufler oder Selbstständig tätig sind
2. Ein Beweis dafür, dass Ihr Unternehmen, Sie als Freiberufler oder Selbstständiger Ihren Sitz in Hamburg haben
3. Dass Sie bei einem deutschen Finanzamt registriert sind
4. Dass Sie bereits vor dem 01.02.2020 tätig waren
2. Ein Beweis dafür, dass Ihr Unternehmen, Sie als Freiberufler oder Selbstständiger Ihren Sitz in Hamburg haben
3. Dass Sie bei einem deutschen Finanzamt registriert sind
4. Dass Sie bereits vor dem 01.02.2020 tätig waren
Auch vor allem gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen können die Corona Soforthilfe beantragen.
Allerdings die Personen und Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 Probleme gemäß Art.2 Nr.18 AGVO mit Ihrer Unternehmung hatten, haben kein Anrecht auf den Corona Soforthilfe Zuschuss.
Allerdings die Personen und Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 Probleme gemäß Art.2 Nr.18 AGVO mit Ihrer Unternehmung hatten, haben kein Anrecht auf den Corona Soforthilfe Zuschuss.
Welche zusätzlichen Unterlagen und Nachweise werden verlangt für Corona Soforthilfe beantragen für Hamburg?
Die Corona Soforthilfe wird nur zur Überwindung eines existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass gewährt, der durch die Corona-Krise nach dem 11. März 2020 entstanden ist und zwar nur dann, wenn mehr als die Hälfte des regulären Einkommens oder des
Umsatzes seit dem 11.03.2020 aufgrund der Corona Krise und dessen Maßnahmen weggefallen sind. Nachweise darüber, dass Ihr Einkommen oder Umsätze deutlich weniger, als im gleichen Monat vor einem Jahr sind.
Umsatzes seit dem 11.03.2020 aufgrund der Corona Krise und dessen Maßnahmen weggefallen sind. Nachweise darüber, dass Ihr Einkommen oder Umsätze deutlich weniger, als im gleichen Monat vor einem Jahr sind.
Dass die Möglichkeiten mehr Umsatz in dieser aktuellen Corona Krise zu generieren nahezu unmöglich sind. Die Maximalen Förderbeträge von Bund und Land und in der Summe sind:
Förderung durch Bund Land Summe
Solo-Selbstständige 9.000 2.500* 11.500
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter 9.000 5.000 14.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter 15.000 5.000 20.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter 25.000 25.000
mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter 30.000 30.000
Förderung durch Bund Land Summe
Solo-Selbstständige 9.000 2.500* 11.500
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter 9.000 5.000 14.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter 15.000 5.000 20.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter 25.000 25.000
mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter 30.000 30.000
Weitere Informationen speziell für Hamburg erhalten Sie hier
Für einige Unternehmen wird auch dies nicht helfen, aber für diverse andere wird dies dennoch eine gute Hilfe sein, vor allem für Restaurants und ähnliche.
Die Firmen, die aufgrund der Corona Krise seit Januar 2020 bereits Umsatzverluste erleiden, nämlich durch Lieferschwierigkeiten von Rohmaterialien der chinesischen Lieferanten aus den stark betroffenen Gebieten Chinas.
Erst vor wenigen Tagen meldete die Restaurantkette Vapiano Insolvenz an, nun ist auch die Restaurantkette Maredo zahlungsunfähig und weitere werden folgen. Es ist ein Disaster und meine persönliche Meinung hierzu ist, dass die
Corona Soforthilfe bereits ab Januar oder zumindest seit Februar 2020 hätten gelten müssen. Weitere Informationen erhalten Sie über den warenwissen.de
Corona Soforthilfe bereits ab Januar oder zumindest seit Februar 2020 hätten gelten müssen. Weitere Informationen erhalten Sie über den warenwissen.de
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